AktuellBGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - IX ZB 84/09 Leitsatz des Gerichts: » zurück zur ÜbersichtDer Treuhänder in der Wohlverhaltensphase darf die Insolvenzgläubiger von Umständen unterrichten, welche die Versagung der Restschuldbefreiung begründen können, auch wenn ihm diese Aufgabe nicht eigens übertragen worden ist. (Volltext) | |









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