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BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - IX ZB 84/09
Leitsatz des Gerichts:
Der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase darf die Insolvenzgläubiger von Umständen unterrichten, welche die Versagung der Restschuldbefreiung begründen können, auch wenn ihm diese Aufgabe nicht eigens übertragen worden ist.
(Volltext)
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