AktuellBGH, Urteil vom 3. November 2011 - IX ZR 45/11 Leitsatz des Gerichts: » zurück zur ÜbersichtWill der Insolvenzverwalter (Treuhänder) erreichen, dass bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages des Arbeitseinkommens des Schuldners der Ehegatte wegen eigener Einkünfte als Unterhaltsberechtigter nicht berücksichtigt wird, hat er die Entscheidung des Insolvenzgerichts herbeizuführen. (Volltext) | |









Diese Seite zu Ihrem Social Network hinzufügen