ZVI 2007, 357

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenRVG VV Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 104 Abs. 2Einigungsgebühr nach Vergleich auch ohne Protokollierung als VollstreckungstitelRVG VVNr. 1000ZPO§ 104BGH, Beschl. v. 13.04.2007 – II ZB 10/06 (OLG Karlsruhe)BGHBeschl.13.4.2007II ZB 10/06OLG Karlsruhe

Leitsatz des Gerichts:

Für die Festsetzbarkeit einer Einigungsgebühr reicht es aus, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Parteien eine Vereinbarung i.S.v. Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV geschlossen haben. Die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nicht erforderlich.

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