ZVI 2015, 335

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2015 Rechtsprechung zur Schuldnerberatung und Schuldenbereinigung InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1Keine persönliche Beratung bei bloßem fernmündlichen Kontakt mit dem Schuldner InsO§ 305 LG Düsseldorf, Beschl. v. 26.06.2015 – 25 T 410/15 (rechtskräftig; AG Düsseldorf)LG DüsseldorfBeschl.26.6.201525 T 410/15rechtskräftigAG Düsseldorf

Leitsätze der Redaktion:

1. Findet die gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO erforderliche Beratung des Schuldners durch eine Rechtsanwaltskanzlei lediglich fernmündlich statt, so stellt dies keine persönliche Beratung i. S. d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar.
2. Das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung führt dazu, dass sowohl der Insolvenzantrag als auch der Restschuldbefreiungs- sowie der Stundungsantrag des Schuldners unzulässig sind.

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