AktuellBMJ: RefE eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen (Stand: 18.1.2012) Das ESUG – Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – ist gerade im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2011, 2582), da wird die 2. Stufe der für diese Legislaturperiode in Aussicht genommenen Insolvenzrechtsreform gezündet: Das BMJ hat am 18.1.2012 einen Referentenentwurf mit Schwerpunkt Verbraucherinsolvenz an die Länder und Verbände mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 16. März 2012 versandt. » zurück zur ÜbersichtDer Gesetzentwurf ermöglicht es Schuldnern erstmals, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei bzw. fünf Jahren zu beenden, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote erfüllen und/oder die Kosten des Verfahrens tragen. Der Gesetzentwurf enthält außerdem weitere Vorschriften, um das Verbraucherinsolvenz- und das Restschuldbefreiungsverfahren effektiver auszugestalten. Darüber hinaus sollen durch eine Regelung zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen der Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt, eine mögliche Abwanderung von Unternehmen in das Ausland verhindert und Investitionen der Lizenznehmer im Insolvenzfall gesichert werden. Der Referentenentwurf ist hier abrufbar. | |









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