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Aktuell

BMJ: RefE eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuld­befreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen (Stand: 18.1.2012)
Das ESUG – Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – ist gerade im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2011, 2582), da wird die 2. Stufe der für diese Legislaturperiode in Aussicht genommenen Insolvenzrechtsreform gezündet: Das BMJ hat am 18.1.2012 einen Referentenentwurf mit Schwerpunkt Verbraucherinsolvenz an die Länder und Verbände mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 16. März 2012 versandt.

Der Gesetzentwurf ermöglicht es Schuldnern erstmals, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei bzw. fünf Jahren zu beenden, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote erfüllen und/oder die Kosten des Verfahrens tragen. Der Gesetzentwurf enthält außerdem weitere Vorschriften, um das Verbraucherinsolvenz- und das Restschuldbefreiungsverfahren effektiver auszugestalten.

Darüber hinaus sollen durch eine Regelung zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen der Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt, eine mögliche Abwanderung von Unternehmen in das Ausland verhindert und Investitionen der Lizenznehmer im Insolvenzfall gesichert werden.

Der Referentenentwurf ist hier abrufbar.
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