ZVI 2012, 56

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 220, 250 Nr. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 1Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans wegen Nichtangabe von Insolvenzstraftaten nur bei geplanter UnternehmensfortführungInsO§ 220InsO§ 250InsO§ 290BGH, Beschl. v. 13.10.2011 – IX ZB 37/08 (LG Berlin ZIP 2008, 324)BGHBeschl.13.10.2011IX ZB 37/08LG BerlinZIP 2008, 324

Leitsatz des Gerichts:

Werden in den darstellenden Teil des Insolvenzplans die vom Schuldner begangenen Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283c StGB) nicht aufgenommen, ist die Bestätigung des Plans nur zu versagen, wenn der Plan auf eine Unternehmensfortführung abzielt.

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