ZVI 2012, 12InsO § 14Unzulässigkeit eines bedingten Insolvenzantrags zur Schaffung einer rechtsmissbräuchlichen DruckpositionLeitsätze des Gerichts:1. Erklärt der Gläubiger, er werde mögliche Gutachterkosten nicht begleichen, bevor er nicht über das Ergebnis einer Anhörung des Schuldners informiert worden sei, stellt dies eine unzulässige Bedingung dar. 2. Ein solcher Antrag ist unzulässig und zudem rechtsmissbräuchlich. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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