ZVI 2012, 272

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenAnfG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 8 Abs. 1Gläubigerbenachteiligung durch Änderung des unwiderruflichen in ein widerrufliches Bezugsrecht eines Dritten aus einer LebensversicherungAnfG§ 1AnfG§ 4AnfG§ 8BGH, Urt. v. 26.01.2012 – IX ZR 99/11 (OLG Zweibrücken)BGHUrt.26.1.2012IX ZR 99/11OLG Zweibrücken

Leitsatz des Gerichts:

Die widerrufliche Bezeichnung eines Dritten als Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung benachteiligt die Gläubiger des Versicherungsnehmers auch dann, wenn eine zunächst unwiderrufliche Bezeichnung mit Zustimmung des Bezugsberechtigten in eine widerrufliche Bezeichnung geändert wird und später der Versicherungsfall eintritt.

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