Aktuelles HeftZVI 4/2012 vom 30. 4. 2012Liebe Leserinnen und Leser, die vorliegende Ausgabe ist einem Jubilar gewidmet, der nunmehr seinen 65. Geburtstag feiert: Guido Stephan hat maßgebliche Teile seines beruflichen Schaffens und seines persönlichen Wirkens dem Insolvenzrecht gewidmet, hier insbesondere dem Verbraucherinsolvenzrecht. Dies nicht nur im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit, sondern auch durch seine Mitwirkung an verschiedenen Gesetzesvorhaben, durch seine Impulse als Fachautor sowie durch seinen Einsatz als Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) und als Gründungsmitglied des Deutschen Privatinsolvenztags e. V. Sämtliche Autoren dieser Ausgabe würdigen mit ihren Aufsätzen das herausragende fachliche Engagement des Jubilars und sehen ihren Beitrag als Ausdruck ihrer Wertschätzung gegenüber einem beeindruckenden Kollegen, für den der Mensch stets im Mittelpunkt seines Handelns steht. Sie wünschen ihm von Herzen zum Geburtstag alles Gute! Nicht zuletzt ist Guido Stephan von Beginn an Mitherausgeber der ZVI. Hier war und ist er Garant für die inhaltliche Kompetenz der Zeitschrift und Taktgeber ihrer inhaltlichen Ausrichtung. Verlagsleitung und Redaktion danken Guido Stephan auf diesem Weg für seinen Einsatz und gratulieren ihm herzlich zu seinem Geburtstag. Verlag und Redaktion AufsätzeAbpfiff – Eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen in § 302 Nr. 1 InsO-RefE 2012» ZVI 2012, 122 Die Stärkung der außergerichtlichen VerhandlungenEin Bericht über die bisherige Tätigkeit der „Stephan-Kommission“» ZVI 2012, 126 Verfahrenskostenstundung – wofür wir sie brauchen und benutzen» ZVI 2012, 130 Stärkung der außergerichtlichen Einigung – wirklich gut oder gut gemeint?» ZVI 2012, 134 Schuldenregulierungen durch die Marianne von Weizsäcker StiftungIntegrationshilfe für ehemals Suchtkranke» ZVI 2012, 140 Schnellere Restschuldbefreiung durch Mindestquote – § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO-RefE 2012 auf dem Prüfstand» ZVI 2012, 142 Kreditsicherheiten in der Verbraucherinsolvenzreform» ZVI 2012, 146 Verbraucherinsolvenz 2012 – gefühlter und tatsächlicher Reformbedarf» ZVI 2012, 150 Ausweitung der Erwerbspflicht des Schuldners auf das eröffnete Verfahren – Startschuss für einheitliche Versagungsgründe?» ZVI 2012, 155 Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen» ZVI 2012, 160 | |













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