ZVI 2011, 96

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 35, 36; ZPO §§ 765a, 850f Abs. 1Insolvenzbeschlag des Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung der Mitgliedschaft in Wohnungsgenossenschaft durch den VerwalterInsO§ 35InsO§ 36ZPO§ 765aZPO§ 850fBGH, Beschl. v. 02.12.2010 – IX ZB 120/10 (LG Dresden)BGHBeschl.2.12.2010IX ZB 120/10LG Dresden

Leitsatz des Gerichts:

Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt.

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