preloadpreload

Aktuell

BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - IX ZB 163/09
Leitsätze des Gerichts:
1. § 170 StGB stellt ein Schutzgesetz auch zugunsten des Trägers der Unterhaltsvorschusskasse dar, die anstelle des Unterhaltsverpflichteten Unterhalt geleistet hat.
2. Der Anspruch des Landes gegen den Unterhaltspflichtverletzer auf Erstattung des an seiner Statt gezahlten Unterhalts bleibt von der Erteilung der Restschuldbefreiung unberührt, wenn er als Anspruch aus unerlaubter Handlung zur Tabelle angemeldet worden ist.
(Volltext)
» zurück zur Übersicht
ZVI
Cover

ZVI – Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht

3 Ausgaben als ko­sten­frei­es Probe-Abo

inkl. 14 Tage ko­sten­freie ZVI-online Nutzung

» Probe-Abo hier be­stel­len