ZVI 2007, 430

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 208; HGB §§ 325, 335aUnzulässigkeit der Androhung eines Ordnungsgeldes wegen unterlassen der Offenlegung von Jahresabschlüssen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch InsolvenzverwalterInsO§ 208HGB§ 325HGB§ 335aLG Hagen, Beschl. v. 11.05.2007 – 24 T 2/07 (nicht rechtskräftig; AG Hagen)LG HagenBeschl.11.5.200724 T 2/07nicht rechtskräftigAG Hagen

Leitsätze der Redaktion:

1. Die handelsrechtliche Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses und zu dessen Offenlegung, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gem. § 155 Abs. 1 Satz 2 InsO auf den Insolvenzverwalter übergeht, entfällt nicht allein wegen der Masseunzulänglichkeit des Verfahrens.
2. Die Tatsache, dass die für die Beauftragung einer fachkundigen Person mit der Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Kosten aus der Masse nicht aufgebracht werden können, lässt jedoch das Verschulden des Insolvenzverwalters an der Nichterfüllung der Verpflichtung entfallen.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell