ZVI 2003, 349

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1 und 4Entbehrlichkeit eines vorgerichtlichen Einigungsversuchs oder eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans bei offensichtlicher Erfolgslosigkeit InsO§ 305 AG Mönchengladbach, Beschl. v. 06.03.2003 – 45 IK 20/03 (rechtskräftig)AG MönchengladbachBeschl.6.3.200345 IK 20/03rechtskräftig

Leitsatz des Einsenders:

Die Durchführung eines vorgerichtlichen Einigungsversuches sowie die Vorlage eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes sind entbehrlich, wenn der Schuldner über keinerlei Vermögen oder pfändbares Einkommen verfügt und nur einen Gläubiger hat, der seinerseits bereits einen noch anhängigen Eröffnungsantrag gegen den Schuldner gestellt hat, denn selbst ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan des Schuldners könnte realistischerweise nur als Nullplan ausgestaltet sein und fände ohne Zweifel nicht die Zustimmung des einzigen Gläubigers.

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