ZVI 2017, 353

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 134 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 3Keine unentgeltliche Leistung des Schuldners bei Zahlung auf eine nicht bestehende Schuld in der irrtümlichen Annahme einer entgeltlichen Leistungspflicht InsO§ 134 InsO§ 96 BGH, Urt. v. 20.04.2017 – IX ZR 252/16 (LG Essen) +BGHUrt.20.4.2017IX ZR 252/16LG Essen

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Schuldner, der im Zwei-Personen-Verhältnis auf eine tatsächlich nicht bestehende Schuld leistet, nimmt keine unentgeltliche Leistung vor, wenn er irrtümlich annimmt, zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet zu sein.
2. Die aufgrund von wechselseitigen Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis erlangte Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung ist auch dann nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn die dem Schuldner zustehende Gegenforderung ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch ist.

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