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ZVI Volltexte

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z.B. Regierungsentwurf
z.B. 4/2009

9. 3. 2010

BGH, Versäumnisurteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 16/09 - OLG Dresden

Der Anfechtungsgegner einer unentgeltlichen Leistung muss darlegen und beweisen, dass er nicht mehr bereichert ist. (Leitsatz des Gerichts)

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9. 3. 2010

BGH, Zwischenurteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 - OLG Koblenz

Ein Rechtsstreit über eine Forderung ist auch dann unterbrochen, wenn der Schuldner die Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgetreten hat, diese Abtretung jedoch nach insolvenzrechtlichen Vorschriften anfechtbar ist. (1. Leitsatz des Gerichts)

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8. 3. 2010

BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09 - OLG Frankfurt am Main

Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars kann durch die Darlegung entkräftet werden, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist (Modifikation von BGHZ 162, 98). (1. Leitsatz des Gerichts)

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4. 3. 2010

BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZB 105/09

Leitsatz des Gerichts: Eine Nachtragsverteilung kann angeordnet werden, wenn ein Gläubiger im vereinfachten Insolvenzverfahren schlüssig darlegt, dass er mit Hilfe einer Anfechtungsklage unbekannte Gegenstände zur Masse ziehen kann.

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3. 3. 2010

BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 129/08 - LG Hechingen

Die Höhe der Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger, denen nach den Unterlagen des Schuldners offene Forderungen gegen den Schuldner zustehen, soweit mit einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu rechnen ist. Es kommt nicht darauf an, ob sich der vorläufige Verwalter mit den Forderungen konkret befasst hat. (Leitsatz des Gerichts)

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2. 3. 2010

BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZB 175/07 - LG Hagen

Im Mahnverfahren ist die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in der Regel selbst dann nicht geboten, wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist. (Leitsatz des Gerichts)

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2. 3. 2010

BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZB 126/08 - LG Ravensburg

Die Verpflichtung des Schuldners, im Insolvenzverfahren über alle das Verfahren betreffende Verhältnisse Auskunft zu geben, ist nicht davon abhängig, dass an den Schuldner entsprechende Fragen gerichtet werden. Der Schuldner muss vielmehr die betroffenen Umstände von sich aus, ohne besondere Nachfrage, offen legen, soweit sie offensichtlich für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein können und nicht klar zu Tage liegen. (1. Leitsatz des Gerichts)

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2. 3. 2010

BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZA 45/09 - LG Duisburg

Der Schuldner muss eine Sperrfrist von drei Jahren für einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann einhalten, wenn im ersten Verfahren der Stundungsantrag wegen eines festgestellten Versagungsgrundes für die Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO abgelehnt, deshalb das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet worden und der Antrag auf Restschuldbefreiung gegenstandslos geworden ist; die Frist läuft ab Rechtskraft des Ablehnungsbeschlusses im Erstverfahren. (Leitsatz des Gerichts)

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2. 3. 2010

BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 155/09 - LG Frankfurt (Oder)

Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase setzt nicht voraus, dass der Treuhänder die Antragsvoraussetzungen glaubhaft macht und den Nachweis des Zugangs seines Aufforderungsschreibens führt. (1. Leitsatz des Gerichts)

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