Die Insolvenzordnung geht in den §§ 315 ff. InsO vom Regelfall einer Nachlassinsolvenz aus, die nach dem Tode des Erblassers auf Antrag seiner Erben oder anderer Antragsberechtigter eingeleitet wird. Zum Verfahrensgang beim Tod des Schuldners im Eröffnungs-, eröffneten Insolvenzverfahren oder anderen Verfahrensstufen enthält die Insolvenzordnung keine eigenständigen Regelungen. In der Rechtsprechung finden sich zu diesen Stadien kaum Entscheidungen, in der Kommentierung und Aufsatzliteratur überwiegend nur kurze Ausführungen. Ausführlicher befasst sich mit der Thematik eine Monographie von Nöll (Der Tod des Schuldners in der Insolvenz, Beiträge zum Insolvenzrecht, Bd. 36, 2005). Weitere Aktualität verleiht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2006 (IX ZR 42/05,
ZVI 2006, 454 Rz. 23) zur Bildung einer Sondermasse in Insolvenzverfahren. Ziel des Beitrages ist es, einen Überblick zu geben sowie eine differenzierte und dabei praxistaugliche Lösung der verschiedenen Problemkreise zu entwickeln.