Die Normierung, Änderung und Weiterentwicklung des deutschen Insolvenzrechts stellt seit der am 5.10.1994 erfolgten Einführung der zum 1.1.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung eine „Dauerbaustelle“ dar, die bereits über zwei Jahrzehnte währt. Mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte ist der Gesetzgeber auf diesem Weg ein weiteres Stück vorangeschritten. Unter anderem hatten sich in der Praxis Lücken in den gesetzlichen Sperrfristregelungen gezeigt. Diese Sperrfristregelungen sollen unredlichen Schuldnern die Möglichkeit einer baldigen Restschuldbefreiung verwehren, zumal das Verfahren seit Einführung der Verfahrenskostenstundung zum 1.12.2001 oftmals zu einer erheblichen Belastung der Landeskassen führt. Die nunmehr durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte erfolgte Kodifizierung und Harmonisierung der Sperrfristen bei vorangegangenem Insolvenzverfahren, soll in diesem Beitrag näher dargestellt und in seinen Auswirkungen betrachtet werden. In I. „Ausgangslage“ wird zunächst die bisherige gesetzliche Regelung in einer Zusammenschau mit der bisher richterrechtlichen Fortentwicklung beschrieben. Anschließend wird in II. „Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens“ die parlamentarische Entwicklung der „neuen“ Normen dargestellt. Dies mündet dann in III. „Die neuen gesetzlichen Regelungen seit dem 1.7.2014“. Abschließend werden die Auswirkungen in IV. „Konsequenzen für die Praxis“ aufgezeigt.