ZVI 2016, 497
Leitsätze des Gerichts:
- bei Unternehmensfortführung
- bei begleitenden Bemühungen zur übertragenden Sanierung
- bei Zusammenarbeit mit einem eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss bei hoher Zahl von Mitarbeitern des fortgeführten Unternehmens
- bei Übernahme des Zahlungsverkehrs
- bei Überwachung der Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter
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