ZVI 2018, 299
Die Erledigungserklärung – ein Kostenrisiko?
Zugegeben, Kostenfragen stehen nicht im Zentrum insolvenzrechtlichen Interesses. Wenn aber sich ergänzende Verfahrensgrundsätze unterschiedliche Deutung erfahren, um eine rechtfertigende Basis für divergierende Ergebnisse zu legen, sollte das die Aufmerksamkeit wecken. Worum geht es? Eine Sozialversicherung oder das Finanzamt stellen einen Insolvenzantrag, ihre zugrunde liegende Forderung wird im Verlauf des Verfahrens ausgeglichen. Der Antragsteller erklärt die Hauptsache für erledigt und beantragt Kostenentscheidung. Der Schuldner schweigt wie in 99 % dieser Fälle, wie wird das Gericht entscheiden? Das ist regional unterschiedlich und mit der Rechtssicherheit kaum vereinbar.
- *
- *)Dr. iur., Leiter der Insolvenzabteilung des AG Mannheim
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.