Das Jahr 2022 hat nach dem starken Anstieg der Verfahrenszahlen in 2021 zunächst einen leichten Rückgang der Verfahren der natürlichen Personen und damit eine gewisse Beruhigung gebracht. Nach den aktuellen Zahlen kann für 2022 mit ca. 67.000 Verbraucherinsolvenzen und insgesamt einschließlich der Regelinsolvenzen mit ca. 85.000 Insolvenzverfahren mit beantragter Restschuldbefreiung gerechnet werden. Dieser Beruhigung stehen aber die mit dem russischen Angriff auf die Ukraine verbundenen besonderen wirtschaftlichen Belastungen auch der Schuldnerinnen und Schuldner entgegen. Bundesregierung und Bundestag unterstützen Bürgerinnen und Bürger in der besonderen wirtschaftlichen Situation u. a. mit der Energiepreispauschale und der Inflationsausgleichsprämie, wobei leider bislang nur in einem Fall durch den Gesetzgeber festgelegt wurde, ob diese Hilfen pfändbar sind oder nicht. Der Klärungsprozess zu dieser Frage belastet die Praxis durch die hohe Zahl der betroffenen Empfänger sehr. Auch die Corona-Pandemie ist u. a. mit der Frage der Pfändbarkeit der Coronazulage, die das Bundesarbeitsgericht verneint hat, weiterhin ein Thema im Jahr 2022 gewesen. Die gesetzlichen Änderungen zum 1. 10. bzw. 31. 12. 2020 insbesondere mit der Verkürzung der Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung haben dagegen die Gerichte bislang fast gar nicht beschäftigt. Dieser Aufsatz schließt an den Bericht vom November letzten Jahres an (
ZVI 2021, 411) und kann wegen der Fülle der jährlichen Entscheidungen auch in diesem Jahr keinen vollständigen Überblick bieten.