ZVI 2006, 14
Geldstrafen als Insolvenzforderungen
Geldstrafen sind keine zivilrechtlich, sondern öffentlich- genauer: strafrechtlich begründete Forderungen, die einem eigenen, strafprozessualen Vollstreckungssystem folgen; im Übrigen sieht die Insolvenzordnung einige Besonderheiten für sie vor. Daraus ergeben sich Probleme bei ihrer Behandlung im Insolvenzverfahren natürlicher Personen, auf die nachfolgend eingegangen wird.
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- *)Rechtsanwalt, Paul INSO GmbH, Leipzig
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