ZVI 2017, 17

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungEröffnetes Verfahren InsO § 56; EGGVG §§ 23 ff.Keine Aufnahme in die Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste bei begründetem Anlass für Vermutung der nicht höchstpersönlichen Ausübung des Amtes InsO§ 56 EGGVG§§ 23 ff. BGH, Beschl. v. 13.10.2016 – IX AR (VZ) 7/15 (OLG Hamburg)BGHBeschl.13.10.2016IX AR (VZ) 7/15OLG Hamburg

Leitsätze:

1. Ein Insolvenzrichter kann die Aufnahme eines Bewerbers in seine Vorauswahlliste ablehnen, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben. (Leitsatz des Gerichts.)
2. Nur wenn der Bewerber mit einem Großgläubiger wirtschaftlich verbunden ist, der auch aus seiner Sicht erfahrungsgemäß an vielen Insolvenzverfahren als Insolvenzgläubiger beteiligt ist, die an dem Insolvenzgericht geführt werden, bei dem er die Aufnahme in die Vorauswahlliste begehrt, muss er dies von sich aus in seiner Bewerbungsschrift offenbaren. Das kann aber nur gelten, wenn der Bewerber nicht unerhebliche Beteiligungen an dem Großgläubiger hält, dort in die Führungsebene eingebunden ist oder diesen in bedeutendem Umfang regelmäßig berät. (Leitsatz der Redaktion.)
3. Die Beauftragung einer Tochtergesellschaft einer Bank, einen Käufer für das dort in Insolvenz gegangene Unternehmen zu suchen, beeinträchtigt die allgemeinen und konkrete Unabhängigkeit des Bewerbers nicht. (Leitsatz der Redaktion.)

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