Vor rund einem Jahr hat die noch amtierende Bundesregierung nach jahrelanger Unklarheit das BMJV als zuständiges Ministerium für die Belange der Schuldnerberatung auserkoren. Angesichts von weit über sechs Millionen überschuldeten Menschen und einer Überschuldungsquote von etwa 10 % der erwachsenen Bevölkerung, kann man dies wohl zumindest als politische Schläfrigkeit, wenn nicht gar als Ignoranz gegenüber einem erheblichen gesellschaftlichen Problem bezeichnen, das die wirtschaftliche Existenz vieler Mitbürger*innen gefährdet. Die aktuellen Entwicklungen bei den Verbraucherinsolvenzen unterstreichen einmal mehr die Dringlichkeit des Themas. Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamtes sind von Januar bis einschließlich Juli diesen Jahres 49.468 Insolvenzen von Verbrauchern zu verzeichnen; dies bedeutete ein Plus von 54,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (destatis, Pressemitteilung Nr. 480 v. 12. 10. 2021). Die aktuellen Koalitionsverhandlungen bieten nun die Chance, dass für die kommende Legislaturperiode wichtige regelungsbedürftige Knackpunkte aus diesem Bereich Eingang in die Agenda der neuen Bundesregierung finden.