ZVI 2022, 446
Leitsätze der Redaktion:
1. Die Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters kann grundsätzlich nur auf Pflichtverletzungen des Verwalters bei der Ausübung des konkreten Amtes gestützt werden, für das er eine Vergütung beansprucht. Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters in anderen Verfahren führen demgegenüber nur unter besonderen Umständen zum Verlust des Anspruchs auf Vergütung.
2. Allerdings kann eine einmalige, in der Begehung einer Straftat zum Ausdruck kommende Pflichtverletzung genügen, denn auch eine in einem anderen Verfahren verübte Straftat kann die charakterliche Eignung des Verwalters, fremdes Vermögen zu verwalten, entfallen lassen.
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