ZVI 2002, 469

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 4 i. V. m. ZPO §§ 416, 421, 422. 424Vorlage von Unterlagen durch eventuellen Anspruchsgegner wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit nur auf dezidierten Vorlegungsantrag InsO§ 4 ZPO§ 416 ZPO§ 421 ZPO§ 422 ZPO§ 424 AG Mönchengladbach, Beschl. v. 06.12.2002 – 32 IN 11/02 (nicht rechtskräftig)AG MönchengladbachBeschl.6.12.200232 IN 11/02nicht rechtskräftig

Leitsatz des Einsenders:

Verfolgt der (vorläufige) Insolvenzverwalter Hinweise auf etwaige Zahlungsansprüche der Masse gegen Dritte, so kann er nicht ohne weiteres die Vorlage eventuell belastender Unterlagen von dem Dritten verlangen. Vielmehr ist er auf einen förmlichen Antrag auf eine Entscheidung des Insolvenzgerichtes gemäß den §§ 421, 422, 424 ZPO verwiesen. Denn der Dritte kann im Insolvenz(eröffnungs)verfahren über fremdes Vermögen nicht schlechter gestellt werden, als er als Beklagter im Zivilprozess stünde. Anderenfalls wäre der Grundsatz der Waffengleichheit verletzt.

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