ZVI 2020, 464

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; BGB §§ 546, 539 Abs. 2, § 258Keine Masseverbindlichkeit bei nur teilweise erfolgter Räumung durch den Insolvenzverwalter InsO§ 55 BGB§ 546 BGB§ 539 BGB§ 258 BGH, Urt. v. 17.09.2020 – IX ZR 62/19 (KG ZVI 2019, 311)BGHUrt.17.9.2020IX ZR 62/19KGZVI 2019, 311

Leitsätze des Gerichts:

1. Stellt die Räumungspflicht des Mieters nur eine Insolvenzforderung dar, begründet eine teilweise Räumung durch den Insolvenzverwalter keine Masseverbindlichkeit.
2. Entfernt der Insolvenzverwalter eine Einrichtung, die der Schuldner mit der Mietsache verbunden hat und die im Eigentum des Schuldners steht, stellt die Pflicht zur Instandsetzung der Sache in den vorigen Stand keine Masseverbindlichkeit dar, wenn der Insolvenzverwalter dabei den Rahmen einer teilweisen Erfüllung der Räumungspflicht nicht überschreitet.

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