Am 18.1.2012 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen“ vorgelegt. Große Überraschungen waren nicht zu erwarten, da Vertreter des BMJ schon lange Zeit vorher die Eckpunkte der geplanten Reform der Fachöffentlichkeit vorgestellt hatten, u.a. auf dem Deutschen Privatinsolvenztag am 4.11.2011 in München. Der Titel des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ weist auf einen Kernpunkt der geplanten Änderungen hin, der bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009 enthalten war: die Halbierung der Restschuldbefreiungsdauer. Obwohl in der zehn Jahre währenden Reformdiskussion dieses Reformziel völlig überraschend in den Mittelpunkt der geplanten Änderungen gestellt wurde, enthält der Gesetzentwurf eine Vielzahl anderer unterschiedlicher Änderungen, deren Wirkungen weitaus bedeutsamer sind als die in Aussicht genommene Verkürzung der Verfahrensdauer. Der nachfolgende Beitrag muss sich daher auf wichtige Gesetzesänderungen beschränken.