ZVI 2002, 140
Neuregelung zur Internetveröffentlichung der Insolvenzgerichte in NRW
Der zum 1. 12. 2001 geänderte § 9 InsO lässt Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte im Internet zu. Einzelheiten hat das Bundesministerium der Justiz in einer am 1. März 2002 in Kraft getretenen Verordnung geregelt (Dokumentation ZVI 2002, 43). Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen am 13. März 2002 die nachfolgend abgedruckte Allgemein-Verfügung (JMBl. NRW 2002, 82) zur Umstellung der bisherigen Veröffentlichungen in den Regierungsamtsblättern auf Internetveröffentlichungen erlassen. Alle Bekanntmachungen von Entscheidungen der Insolvenzgerichte nach dem 31. März 2002 werden im Internet (www.insolvenzen.nrw.de) veröffentlicht. Printveröffentlichungen werden zum 1. Juli 2002 eingestellt. Die Veröffentlichung der Eröffnung von Insolvenzverfahren im Bundesanzeiger wird von der Neuregelung nicht berührt.
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