ZVI 2006, 286

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 693 Abs. 2 a. F., § 167Keine Verjährungshemmung durch Mahnbescheidsantrag nach Zustellungsverzögerung um mehr als einen Monat bei unterlassenen Nachfragen des Antragstellers ZPO a. F.§ 693 ZPO§ 167 BGH, Urt. v. 27.06.2006 – I ZR 237/03 (OLG Hamburg)BGHUrt.27.6.2006I ZR 237/03OLG Hamburg

Leitsatz des Gerichts:

Die Zustellung eines Mahnbescheids ist dann nicht mehr demnächst i. S. v. § 693 Abs. 2 ZPO a. F., § 167 ZPO erfolgt, wenn der Antragsteller es unterlassen hat, beim Mahngericht nach ZVI 2006, 287Ablauf einer je nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Frist nachzufragen, ob die Zustellung bereits veranlasst worden ist, und dieses Unterlassen nachweislich zu einer Verzögerung der Zustellung um mehr als einen Monat geführt hat.

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