ZVI 2011, 352

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011Rezension

InsOManager 2010

Software zur Bearbeitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs und Antragstellung im Verbraucherinsolvenzverfahren. Informationen, insbesondere zu den Kosten sowie den Systemvoraussetzungen, sind auf der Website des Herstellers unter www.insomanager.de abrufbar.
Im Mai 2010 wurde der InsOManager 10 Jahre alt und seit Ende 2010 ist die neue Version InsOManager 2010 (5.0) erhältlich. Seit seinem Erscheinen in der ersten Version hat sich der InsOManager durch die in enger Zusammenarbeit mit den Anwendern regelmäßig erfolgten Ergänzungen zu einer für viele Nutzer in Anwaltskanzleien und Schuldnerberatungsstellen unverzichtbaren Arbeitshilfe bei der Arbeit im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Erstellung des Insolvenzantrags in der Verbraucherinsolvenz entwickelt.
Die Software kann vier Variationen von Schuldenregulierungsplänen (Einmalzahlung, Ratenplan, Quotenplan als flexibler Nullplan, Sukzessivplan) auf Mausklick erstellen. Die eingegebenen Gläubigerdaten sowie das Zahlungsangebot aus dem Schuldenregulierungsplan werden automatisch in die Serienbriefe übertragen. Die Korrespondenz wird mit Microsoft Word erstellt. Das macht es möglich, nicht nur den eigenen Briefkopf, sondern neben den mitgelieferten Textbausteinen auch selbst erstellte Textbausteine fest in die Software einzubinden. Das amtliche Antragsformular für die Verbraucherinsolvenz ist integriert und wird soweit möglich ausgefüllt, der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan automatisch erstellt. Mittels einer Gläubigeradressdatenbank, die aufgebaut werden kann, können immer wieder vorkommende Gläubigeradressen auf Mausklick abgerufen werden. Eine Übersicht über den Stand des außergerichtlichen Einigungsversuchs hält den Benutzer auf dem neuesten Stand bezüglich Zustimmungen und Ablehnungen zum Plan. Diese Angaben werden automatisch in das Antragsformular übertragen.
Die neueste Version ist abermals um praxisrelevante Arbeitshilfen ergänzt worden: Das pfändbare Einkommen wird nach Eingabe des pfändungsrelevanten Nettoeinkommens und der Unterhaltspflichten über die dem Programm beigefügte Pfändungstabelle ermittelt und in die Daten zur Korrespondenz direkt übertragen, die Ermittlung des pfändungsrelevanten Nettoeinkommens kann durch einen Link zum Pfändungsrechner des Forums Schuldnerberatung e.V. und Eingabe der entsprechenden Daten erfolgen. Neben dem bisher schon integrierten Stundungsantragsformular und der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist in der neuesten Version auch das Formular zur Beantragung eines Pfändungsschutzkontos enthalten, das die Freibeträge aus der eingegebenen Anzahl Unterhaltsberechtigter automatisch berechnet. Mit der Eingabe der Forderungsdaten ist nunmehr über einen Link zu einem Zinsrechner die möglicherweise notwendige Rückberechnung der Zinsen möglich. Die in der Anlage 6 des Antrags anzugebenden Forderungsgründe können bei der Eingabe der Gläubigerdaten abgespeichert werden und in einem gleich gelagerten Fall aus dieser Datenbank abgerufen werden. Auf Mausklick lässt sich eine in Version 2010 erweiterte Gläubigerübersicht als Arbeitsblatt für die Akte erstellen, auf der alle Gläubigeradressdaten, Aktenzeichen und Forderungsbeträge sowie vom Benutzer eingegebene Bemerkungen dargestellt werden. Mit Version 2010 kann außerdem auf Mausklick eine Datenbank mit allen bisher angelegten Schuldneradressen erstellt werden. Diese ermöglicht beispielsweise Serienbriefe an alle Schuldner oder die automatische Erstellung eines Aktendeckblattes für jeden Schuldner.
Der Einsatz des InsOManagers in der neuen Version führt wie auch schon bei den Vorgängerversionen durch die praxisrelevanten Programmelemente, die Übersichtlichkeit im Aufbau sowie die gut verständlichen Abläufe der Arbeitsschritte bei der arbeitsintensiven Bearbeitung der Verbraucherinsolvenzfälle zu einer erheblichen Arbeitsentlastung und Zeitersparnis.
RAin, Fachanwältin für Insolvenzrecht Hildegard Allemand, Köln

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